Alle Informationen zur Ausbildungsplanung finden Sie in der Lern- und Leistungsdokumentation (LLD) im Kapitel “Ausbildungsplanung- und Kontrolle”. Sie besteht aus den folgenden zwei Dokumenten:
Einsatzplan
Der Einsatzplan wird ganz am Anfang der Lehre durch den Berufsbildner der Kanzlei erstellt. Je nach Grösse der Kanzlei wird der Einsatzplan nach Abteilungen oder nach Aufgaben/Arbeiten strukturiert. Der Einsatzplan des ersten Lehrjahres wird dem Lernenden spätestens vor dem 1. Kurstag ÜK-D&A abgegeben. Die weiteren Lehrjahre können zu einem späteren Zeitpunkt erstellt und abgegeben werden. Der Einsatzplan für die Praktikanten wird am Anfang des Praktikumsjahres erstellt und abgegeben.
Persönlicher Einsatzplan für 3-jährige Lehre und Praktikum |
Ausbildungsprogramm
Ausbildungsprogramm Advokatur – BOG (3-jährige Lehre)
Ausbildungsprogramm Advokatur – SOG (Praktikanten)
Das Ausbildungsprogramm wird durch den Berufsbildner der Kanzlei für den Lernenden am Anfang der Lehre erstellt und spätestens vor dem 1. Kurstag ÜK.D&A abgegeben. Das Ausbildungsprogramm wird im ÜK 1 besprochen. Für Lernende und Praktikanten der Betriebsgruppe Advokatur wird das Ausbildungsprogramm neu die folgenden Leistungsziele (LZ) enthalten:
LZ-D&A | 16 Pflicht-Leistungsziele, die von allen Lernenden bearbeitet und erreicht werden müssen. 12 Wahlpflicht-Leistungsziele, von denen mindestens 4 bearbeitet und erreicht werden müssen. Im Ausbildungsprogramm wird vermerkt, welche Wahlpflicht-LZ die Kanzlei ausbilden wird. |
LZ-Advokatur | 10 Pflichtleistungsziele, die von allen Lernenden bearbeitet werden müssen. |
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass für die schulisch organisierte Grundbildung (SOG) mit Praktikum in einer Kanzlei diverse Unterschiede in der Ausbildung bestehen.
Ausbildung an priv. Handelsschulen |
Ausbildung an Handelsmittelschulen |