Ausbildungskontrolle

Kompetenzenraster

Das Kompetenzraster wird während der 3-jährigen Ausbildung zwei Mal ausgefüllt und beinhaltet ca. 25 Fragen zur Umsetzungsfähigkeit der Lernenden. Daraus kann ein Stärken-Schwächen-Profil erarbeitet werden. Parallel oder im Nachgang erfolgt eine Fremdeinschätzung durch den/die Berufsbildner/in. Diese Selbst-/Fremdeinschätzung kann als Basis für ein Standort- oder ALS-Gespräch dienen. Alle Informationen finden Sie in der Lern- und Leistungsdokumentation (LLD). Die Dokumente “Ausbildungskontrolle & Selbstreflexion” werden seit Lehrbeginn 2018 durch den “Kompetenzenraster” auf KONVINK ersetzt. Die Lernenden werden im ÜK-D&A über den Ablauf instruiert.

SOG: Während dem Langzeitpraktikum wird das Kompetenzraster mindestens ein Mal vollständig ausgefüllt.

Ausbildungs- und Leistungsprofil

Ausbildungs- und Leistungsprofil – BOG (3-jährige Lehre)
Ausbildungs- und Leistungsprofil – SOG (Praktikum)

Das ALP-Advokatur (Ausbildungs- und Leistungsprofil) wurde in Zusammenarbeit mit der IGKG Schweiz überarbeitet, vereinfach und besser strukturiert. Es steht in der «Version 2019» zur Verfügung und wird ab sofort für alle Lernenden mit QV 2020 obligatorisch genutzt. Das ALP wird semesterweise vom Lernenden/Praktikanten nachgeführt und mit dem Berufsbildner besprochen. Die aktuelle Version wird jeweils an den ÜK-D&A und den ÜK-Advokatur mitgenommen. Das Ausbildungs- und Leistungsprofil ist die Grundlage für die mündliche Abschlussprüfung.