Branchenspezifische Ausbildung von KV-Lernenden in Anwaltskanzleien

Ab Lehrbeginn 2014 können Lernende in der Ausbildung Kauffrau/Kaufmann mit Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) in Anwaltskanzleien der deutschen Schweiz, im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A), in der Betriebsgruppe Advokatur ausgebildet werden.

Flyer Betriebsgruppe Advokatur
Merkblatt Betriebsgruppe Advokatur

Betriebsgruppe Advokatur – eine grosse Chance

Die Umsetzung der Betriebsgruppe findet breite Akzeptanz bei Kanzleien, Bund, Kantonen, Behörden und Institutionen der Lernenden-Ausbildung. Gemäss Zirkularschreiben des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) an Kantone und Bund, treten die Leistungsziele der Betriebsgruppe Advokatur per 1. April 2014 in Kraft.

Der Verein Lehrstellen Advokatur, mit den Anwaltsverbänden von 19 Kantonen aus der ganzen Schweiz, bildet die Trägerschaft der Betriebsgruppe.

Nutzen für Anwaltskanzleien

  • Vertiefung des Branchenbezugs in der Ausbildung „Kauffrau/Kaufmann EFZ“
  • Fachwissen Branche Advokatur und Büropraxis Anwaltskanzlei
  • Überbetriebliche Kurse „ÜK-Advokatur“ mit 3 Kurstagen
  • Betriebliches Qualifikationsverfahren mit advokaturspezifischer mündlicher Abschlussprüfung
  • Anwaltsspezifische Branchenkenntnisse der Lehrabgänger werden vereinheitlicht

Die Betriebsgruppe Advokatur bildet folgende Lernende aus

  • Betrieblich organisierte Grundbildung (BOG), 3-jährige Lehre
  • Schulisch organisierte Grundbildung (SOG) an einer Handelsmittelschule oder an einer privaten Handelsschule, mit Langzeitpraktikum in einer Kanzlei

Fragen zur Betriebsgruppe

Bitte senden Sie uns eine Email an: mirjam.zopfi@la-aa.ch