Eine kaufmännische Lehre in einer Anwaltskanzlei bietet Jugendlichen eine solide Berufsausbildung und ausgezeichnete Referenzen für ihre spätere berufliche Laufbahn. Die Ausbildung ist umfassend und vielfältig. Interessierte Lernende sind teamfähig, kontaktfreudig, verantwortungsbewusst und organisieren gerne. Zuverlässigkeit gehört zu ihren Stärken und gute Umgangsformen sind für sie selbstverständlich.
Merkblatt für Schülerinnen und Schüler |
Lernende in Anwaltskanzleien werden in der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A) – Betriebsgruppe Advokatur ausgebildet.
Berufsanforderungen
Als Kauffrau/Kaufmann in einer Kanzlei werden selbstständig unterschiedlichste Aufgaben in der Administration und dem Sekretariat erledigt. Wichtige Voraussetzungen für die Lehre sind:
- Interesse an kaufmännischen Aufgaben im Büro, hauptsächlich am Computer
- Gute Auffassungsgabe
- Selbstständigkeit. Leistungsbereitschaft und Zuverlässigkeit
- Verantwortungsbewusstsein und Diskretion
- Organisationsfähigkeit und Flexibilität
- Freude und Talent für Sprachen
Schulische Voraussetzungen
Abgeschlossene Volksschule, oberste Schulstufe mit gutem Notendurchschnitt bzw. mittlere Schulstufe mit guten bis sehr guten Leistungen in den Kernfächern.
Chancen nach der Lehre
Die kaufmännische Ausbildung in einer Anwaltskanzlei bietet viele Vorteile für die berufliche Zukunft. Lehrabgänger aus Anwaltskanzleien sind wegen ihrer Diskretion und Genauigkeit gefragte Mitarbeitende in der ganzen Vielfalt von verschiedenen Kanzleien, öffentlichen Diensten und staatlichen Institutionen. Mit dem Abschluss als Kauffrau/Kaufmann besteht ein grosses Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten.