Prozesseinheit (PE)

Wichtige Neuerungen ab Lehrbeginn 2018

Prozesseinheiten werden nur noch von Lernenden der Generation 2017 – 2020 bearbeitet. Ab Lehrbeginn 2018 wird die PE durch den ÜK-Kompetenznachweis (ÜK-KN) ersetzt. Informationen sehen Sie im Kapitel ÜK-KN.

Aufgabenstellung und Bewertung PE

Den Auftrag (Aufgabenstellung), die Vereinbarung sowie die Bewertung der PE finden Sie in der Lern- und Leistungsdokumentation (LLD) im Kapitel “Prozesseinheit”. Die elektronischen Formulare stehen auf der DBLAP2 zur Verfügung.

Merkblatt: Wichtige Punkte zur PE
Information zur Bewertung der PE

Die Log-ins der DBLAP2 erhalten Sie vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ihres Kantons. Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Helpline der DBLAP2.

Abgabetermine

Die Abgabetermine werden durch die jeweilige kantonale Kurskommission der IGKG Schweiz kommuniziert.

Aufbewahrungspflicht

Gemäss den Ausführungsbestimmungen zum Vollzug der ALS und PE muss eine PE mindestens 1 Jahr nach Veröffentlichung der QV-Noten vom Lehrbetrieb aufbewahrt werden. Die PE wird im Personaldossier des Lernenden aufbewahrt und muss auf Verlangen jederzeit zur Verfügung stehen.