ÜK-Advokatur | Organisation und Ablauf

Die überbetrieblichen Kurse sind obligatorischer Bestandteil der neuen kaufmännischen Grundbildung. Lernende in der Betriebsgruppe Advokatur besuchen zusätzlich zu den 10 Kurstagen ÜK-D&A 3 Kurstage ÜK-Advokatur.

ÜK-D&ATotal 10 Kurstage (8 Präsenz und 2 in der angeleiteten Selbstlernphase) verteilt über die 3 Lehrjahre. Die ÜK-D&A finden im Kanton der Kanzlei statt und werden von der kantonalen Kurskommission der IGKG Schweiz organisiert und durchgeführt.
ÜK-AdvokaturTotal 3 Kurstage ÜK-Advokatur, je 1 Kurstag pro Lehrjahr (für Praktikanten 3 Kurstage ÜK-Advokatur pro Praktikumsjahr). Die ÜK-Advokatur werden von der Betriebsgruppe Advokatur organisiert und durchgeführt. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Dokumente:
Kursprogramm ÜK-Advokatur
Organisation und Ablauf ÜK-Advokatur
Spielregeln für den Unterricht ÜK-Advokatur

Anmeldung ÜK-Advokatur

Bitte senden Sie per Mail an mirjam.zopfi@la-aa.ch im PDF-Format eines der beiden folgenden Dokumente:

Durchführungsort

Die ÜK-Advokatur werden für die deutsche Schweiz zentral in der Stadt Zürich in der SFK Schule für Förderkurse durchgeführt. Wegbeschreibung SFK Zürich

Durchführungstag

Damit alle Lernenden unabhängig von den Schultagen teilnehmen können, werden die ÜK-Advokatur jeweils an einem Samstag durchgeführt. Die Lernenden werden in Absprache mit der Kanzlei den Kurstag wieder kompensieren. Die Kurstage gelten als Arbeitszeit.

Kurskosten

Die Kurskosten des ÜK-Advokatur betragen CHF 225.– pro Kurstag/Teilnehmer inklusive Kosten für die Lehrabschlussprüfungen (betrieblicher Teil). Die Kosten sind gemäss BBG Art. 32 und BBV Art. 21 vollumfänglich durch den Lehrbetrieb zu übernehmen, inklusive eventuell anfallende Reisespesen.

Absenzen

Bitte beachten Sie die Spielregeln ÜK-Advokatur. Können Lernende aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall) nicht am vorgesehenen Kurstag ÜK-Advokatur teilnehmen, ist die Absenz vor Beginn des Kurses der Geschäftsführerin des Vereins Lehrstellen Advokatur telefonisch unter der Nummer 079 561 62 83 oder schriftlich per Mail an mirjam.zopfi@la-aa.ch durch die Lernenden oder die Kanzlei (Lehrbetrieb) zu melden.

Es kann nicht garantiert werden, dass der verpasste ÜK im gleichen Lehrjahr nachgeholt werden kann. Bei unentschuldigten Absenzen wird dem Lernenden für die Nachholung ein Unkostenbeitrag von CHF 150.– verrechnet. Absenzen, Verspätungen und ungebührliches Verhalten werden der Kanzlei gemeldet.